Bundesnetzagentur veröffentlicht neuen Vectoring-Beschluss

Glasfaser

Die Bundesnetzagentur hat den umstrittenen Beschluss zum Vectoring-Ausbau überarbeitet. Der geänderte Entwurf des Vectoring II-Beschlusses sorgte jedoch bei den Wettbewerbsverbänden für Entsetzen, weil es sich nur um kosmetische Anpassungen handelt. Am Montag wurde der Entwurf an die EU-Kommission übermittelt, welche den ersten Beschluss angemahnt und die Bundesnetzagentur zu einer Änderung aufgefordert hatte.

Nach Einschätzung der drei Wettbewerbsverbände VATM, BREKO und BUGLAS würde der Entwurf den Konkurrenten der Telekom weder eine faire noch diskrimierungsfreie Chance zum Ausbau ihrer Breitbandnetze bieten. Ein Überbauverbot ist in dem Entwurf nicht enthalten, was die Breitbandanbieter daran hindert Glasfaser- und Kabelnetzinfrastrukturen zu überbauen. Die Telekom wird dazu verpflichtet existierende leistungsfähigere Netze mit dem schwächeren Vectoring zu überbauen und die Wettbewerber übten Kritik am Vorgang der Übermittlung. Sie kritisierten dass der Entwurf an die EU-Kommission gesendet wurde, ohne dass man eine Stellungnahme dazu hätte äußern können.

Die Deutsche Telekom AG bleibe mit dem geänderten weiterhin ein in großen Teilen bestehender Infrastruktur-Monopolist. Die Wettbewerber rechnen mit gravierenden Folgen für den ländlichen Raum und erwarten von EU-Wettbewerbskommissar Günther Oettinger, dass er dem Druck der Bundesnetzagentur nicht nachgibt und ein Phase II-Verfahren einleitet. Der Glasfaserausbau würde der VATM zufolge mit dem neuen Beschluss gebremst.

Das Vectoring gilt wegen seiner begrenzten Bandbreite als umstritten, technologisch quasi veraltet und der zukunftssicheren Glasfasertechnik unterlegen.