Die Deutsche Telekom ist im Bereich Highspeed-Internet, Telefonie, Mobilfunk und Triple Play marktführend. Neben vielen interessanten Tarifen und Paketen hat sich der deutsche Großkonzern auch auf Sozialtarife spezialisiert. Kunden mit einem sehr geringen Einkommen oder einer Behinderung haben die Möglichkeit, ihre monatlichen Kosten zu reduzieren. Wir informieren Sie über alles, was Sie als Betroffener wissen sollten.

Was ist ein Sozialtarif?

Die Gebühren der GEZ sind etwas, das wohl niemand gerne bezahlt. Verpflichtet dazu sind wir jedoch alle. Es gibt aber auch einige Ausnahmen. Personen, die sich von der Beitragspflicht der GEZ befreien können, sind

  • Sozialhilfeempfänger
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Empfänger von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von BAföG oder Ausbildungsgeld, die nicht bei ihren Eltern leben
  • Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (§ 27 e BVG)
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Empfänger von Pflegegeld oder Pflegezulagen
  • Pflegebedürftige, denen einen Freibetrag anerkannt wurde Personen
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
  • taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe

Eine Befreiung von der GEZ ist die Grundvoraussetzung, um einen Sozialtarif der Telekom erhalten zu können. Bei einem solchen Sozialtarif handelt es sich um eine Vergünstigung, die in Form von einer Gutschrift auf das ausgewählte Paket gewährt wird. Dadurch sinkt die monatliche finanzielle Belastung.

Wie sieht der Sozialtarif bei der Deutschen Telekom aus?

Sozialtarife und Vergünstigungen sind in Deutschland keine Seltenheit. Wie genau ein solcher Tarif aussieht, obliegt dem jeweiligen Unternehmen. Zurecht fragen Sie sich jetzt sicherlich, welche Art Vergünstigung ein Sozialtarif des Großkonzerns mit sich bringt.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen weist die Deutsche Telekom zunächst ausdrücklich darauf hin, dass die gewährten Vergünstigungen nicht bei jedem Tarif gelten. Betroffene müssen sich für einen der erhältlichen Spezialtarife entscheiden. Das sind zur Zeit unter anderem

  • Call Plus
  • Call Basic
  • Call & Surf Basic
  • Call Start

Für Komplettpakete mit Telefon-Flatrate-Tarifen werden keine sozialen Vergünstigungen angeboten.

Da es sich bei den sozialen Vergünstigungen um freiwillige Rabatte handelt, steht es der Telekom frei, entsprechende Regelungen über Höhe und Dauer selbst zu treffen. Wer dazu berechtigt ist, auf den Sozialtarif zurückgreifen zu können, erhält eine Vergünstigung auf City-, Deutschlands- und Auslandsverbindungen der Telekom sowie auf Verbindungen der Telekom zu nationalen Teilnehmerrufnummern mit der Zugangskennzahl 032.

Die Höhe der nachträglich gewährten Gutschrift liegt zwischen 6,94 Euro und 8,72 Euro pro Abrechnungszeitraum. Welchen Rabatt der Kunde bekommt, hängt von der Art seiner Sozialhilfebedürftigkeit ab. Die Grundgebühren für den gewählten Tarif fallen jedoch auf jeden Fall an.

Was muss ich tun, um den Sozialtarif der Telekom nutzen zu können?

Bevor der Sozialtarif beantragt wird, gilt es, zu überprüfen, ob man überhaupt berechtigt ist, diese Vergünstigung zu erhalten. Ist dies der Fall, muss bei der Telekom ein entsprechender Antrag gestellt werden. Diesem muss die Bescheinigung der Beitragsbefreiung oder -ermäßigung der GEZ beigelegt werden.

Die freiwillige Sozialleistung kann nicht nachträglich gewährt werden und ist nur für die private Nutzung des Anschlusses gedacht. Zudem verfällt nicht verbrauchtes Guthaben nach jedem Abrechnungszeitraum. Entgegen der Hoffnung vieler werden Vergünstigungsbeiträge, die nicht voll ausgeschöpft wurden, nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.

Beantragt man einen neuen Anschluss bei der Deutschen Telekom, sollte man das entsprechende Formular gleich mit einreichen. Die Vergünstigung gilt in diesem Fall ab der Bereitstellung des Anschlusses. Aber auch bei einem bestehenden Vertrag kann in den Sozialtarif gewechselt werden.