Neben der Möglichkeit, über einen Vertrag mit einem monatlichen Festpreis zu surfen, zu telefonieren und SMS zu versenden, gibt es auch noch eine andere Variante: Prepaid-Karten gewinnen immer mehr die Oberhand. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene bevorzugen diese Variante der Kostenabrechnung. Kein Wunder, bietet Prepaid doch zahlreiche Vorteile. Der größte ist, dass man die volle Kostenkontrolle hat. Jeder bezahlt nur das, was er bezahlen möchte. Doch nicht immer ist ein Prepaid-Tarif günstiger als die Vertrags-Variante. Wer im Vorfeld einen Prepaid-Vergleich durchführt, kann sich jedoch einen günstigen Anbieter heraussuchen und schon bald die Telekommunikationswelt via Prepaid entdecken.

Was versteht man unter Prepaid?

Im Mobilfunkbereich werden heutzutage zwei Arten der Abrechnung angeboten: Die Nutzung über einen Vertrag und die Nutzung über Prepaid. Der aus dem Englischen stammende Begriff „Prepaid“ gibt das Motto dieses Zahlungsmodells bereits an: Bei der „Vorkasse“ wird im Voraus Guthaben gekauft. Dieses kann der Handybesitzer später nach eigenem Bedarf verbrauchen. Voraussetzung dafür ist eine so genannte SIM-Karte. Diese wird in den dafür vorgesehenen Platz ins Mobiltelefon gesteckt. Aufgeladen werden kann die Prepaid-Karte sowohl in Supermärkten und Kaufhäusern als auch an Tankstellen, über Geldautomaten und online. Die gängigsten Festbeträge, zwischen denen dabei gewählt werden kann, sind 15, 20, 30 und 50 Euro.

Was kostet Prepaid?

Zunächst einmal: Sie zahlen mit Prepaid nur das, was Sie tatsächlich verbrauchen. Wie hoch die Kosten pro SMS, pro Minute oder pro genutztem Datenvolumen sind, hängt jedoch davon ab, für welchen Anbieter man sich entschieden hat. Neben den großen Anbietern im Mobilfunkbereich gibt es auch noch spezielle Angebote von Discountern. BildMobil, Blau und Klarmobil bieten nicht nur Prepaid-Tarife an; gegen einen meist kleinen Aufpreis kann man auch noch eine SIM-Karte bestellen, sofern man noch keine besitzt. Das schafft Unabhängigkeit zu Telekom, Vodafone, E-Plus, O2 und den anderen großen Anbietern.

Ein Prepaid-Vergleich zwischen den einzelnen Anbietern ist sehr wichtig. Denn es gibt nicht nur Unterschiede was den Nutzungspreis anbelangt. Oftmals locken Rabatt- und Jubiläumsaktionen und geben einem die Möglichkeit, besonders günstig in die Prepaid-Welt einzusteigen. Die Augen offenhalten sollten Sie auch nach so genannten Startpaketen. In diesen ist die erforderliche Prepaid-Karte enthalten. Sehr oft gibt es dazu auch noch ein kostenloses Startguthaben.

Flatrates bei Prepaid-Anbietern

Eine Besonderheit unter Prepaid-Anbietern sind optional erhältliche Flatrates. Nur weil man sich gegen einen Vertrag entscheidet, heißt das ja nicht, dass man nicht sparen kann. Die meisten dieser Flatrates zeichnen sich dadurch aus, dass sie immer zum Ende des Monats gekündigt werden können. Somit passen diese Angebote perfekt in das Bild von Prepaid-Nutzern.

Ob sich eine Flatrate lohnt, muss individuell geprüft werden. Wer zum Beispiel sehr viel simst, kann mit einer monatlich kündbaren SMS-Flatrate einiges sparen. Weitere mögliche Flatrates beziehen sich auf

  • unbegrenztes oder zeitlimitiertes Telefonieren ins eigene Netz, ins deutsche Mobilfunk- oder Festnetz
  • Nutzung eines bestimmten Datenvolumens im Internet

Wie teuer die jeweilige Flatrate ist, hängt zum einen vom Anbieter ab, zum anderen davon, welche Produkte die Flatrate beinhaltet. Dabei gilt: Je mehr Funktionen, umso teurer kommt die Flatrate.

Welche Vorteile hat Prepaid?

Prepaid-Tarife bringen einige Vorteile mit sich. Lesen Sie hier, worauf Sie sich freuen dürfen, wenn Sie sich für die Prepaid-Nutzung entscheiden:

  • keine Grundgebühr: Während es beim Mobilfunkvertrag gang und gäbe ist, eine monatliche Fixgebühr zu bezahlen, sucht man diese bei Prepaid-Handys vergeblich.
  • keine Mindestlaufzeit: Wer einen Mobilfunkvertrag abschließt, ist meist über ein oder zwei Jahre an diesen gebunden. Das sieht bei Prepaid anders aus. In der Regel gibt es keine Mindestlaufzeit.
  • keine Anbieterbindung: Da es keine Mindestvertragslaufzeit gibt, kann der Prepaid-Anbieter bei Bedarf schnell gewechselt werden.
  • kein Mindestumsatz: Auch der Mindestumsatz, wie man ihn von einigen Mobilfunkverträgen kennt, ist beim Prepaid-Telefonieren nicht gegeben.
  • keine Bonitätsprüfung: Schließt man einen Vertrag ab, kommt es immer zu einer Bonitätsprüfung. Hat man einen negativen Schufa-Eintrag, ist es besser, sich für ein Prepaid-Handy zu entscheiden. Hier findet keine Überprüfung der Bonität statt.
  • Schutz vor hohen Kosten bei Diebstahl: Wird das Handy gestohlen, braucht man keine Angst vor hohen Kosten haben, die durch den Dieb entstehen. Sobald das Guthaben auf der Karte aufgebraucht ist, können keine weiteren Kosten entstehen.
  • volle Kostenkontrolle: Bei Prepaid-Tarifen gibt es keine bösen Überraschungen. Viele Eltern genießen mit Prepaid die Sicherheit, dass ihre Schützlinge nur zu einem vorher festgelegten Guthaben telefonieren.
  • Keine Schuldenanhäufung möglich: Prepaid-Nutzer können nicht ins Minus rutschen und damit keine Schulden anhäufen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass keine Premium-Dienste und Roaming in Anspruch genommen werden.
  • Vielfalt: Mittlerweile gibt es eine Vierzahl an Prepaid-Anbietern aus allen Netzen. Unterschiede gibt es bei Minutenpreisen und den Preisen für SMS. Aber durch Zusatzangebote, wie Datentarife und Flatrates, heben sich einige Anbieter positiv von ihrer Konkurrenz ab.

Welche Nachteile hat Prepaid?

Nicht für jeden eignet sich das Modell Prepaid. Es muss individuell abgewogen werden, wann ein Prepaid-Handy Sinn macht und wann vielleicht ein Mobilfunkvertrag die bessere Wahl ist. Die Auflistung folgender Nachteile kann dabei helfen, für sich selbst zu überprüfen, ob ein Prepaid-Handy die richtige Entscheidung ist:

  • Störende Guthabenaufladung: Bei einem Prepaid-Handy muss von selbst daran gedacht werden, das vorhandene Guthaben regelmäßig zu überprüfen und rechtzeitig aufzuladen. Bei einem Vertrag hingegen ist dies nicht der Fall.
  • Aufgebrauchtes Guthaben: Wer nicht rechtzeitig daran denkt, sein Prepaid-Guthaben aufzuladen, steht im Ernstfall ohne nutzungsfähiges Handy da. Das kann sehr ärgerlich sein, wenn man einen wichtigen Anruf tätigen möchte.
  • höhere Kosten: Auch wenn es mit einem Prepaid-Handy nicht möglich ist, Schulden zu machen, ist der Kostenfaktor ein wichtiger Punkt. Manchmal kann es günstiger sein, sich für einen Mobilfunkvertrag mit festlegten Funktionen zu entscheiden als jede Leistung einzeln zu bezahlen.
  • kein neues Handy: Bei Mobilfunkverträgen ist es üblich, das neueste Smartphone für einen geringen Aufpreis in Raten zu ergattern. Dies fällt beim Modell Prepaid meistens komplett weg.


Prepaid-Guthaben: Nutzer können ins Minus rutschen

Wer Angst hat, Schulden mit seinem Handy anzuhäufen, entscheidet sich in der Regel für einen Prepaid-Anbieter und nicht für die Vertragsvariante. Ein großes Entscheidungskriterium dabei ist, dass man mit Prepaid nicht ins Minus rutschen und demnach keine Schulden machen kann. Dies ist allerdings ein Irrglaube, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt.

BGH-Urteil zeigt: Negativsaldo bei Prepaid möglich

Am 9. Oktober 2014 sprach der Bundesgerichtshof ein Urteil, das für viele Streitfälle richtungsweisend sein könnte. Man kann zu dem Entschluss, dass es bei Prepaid-Tarifen durchaus ein negatives Guthaben geben kann. In der schriftlichen Begründung heißt es, dass durch die Nutzung von Premium-Diensten und Roaming Minusbeträge entstehen können. Immerhin würden diese Dienste aufgrund der technischen Gegebenheiten erst bis zu vier Wochen nach deren Nutzung vom Prepaid-Guthaben abgezogen. Denn diese Kosten müssten direkt vom Handy-Nutzer und nicht durch den Anbieter getragen werden. Allerdings gelte dies nur dann, wenn sich hierzu entsprechende Hinweise in den AGB des Prepaid-Anbieters finden lassen.

Hintergrund des Verfahrens war die Klage eines Verbraucherschutzvereins. Jener vertrat die Auffassung, dass zwei AGB-Klauseln im Vertrag eines Prepaid-Anbieters hinfällig seien. Damit bezog man sich auf den eindeutigen Hinweis, dass stets ausreichend Guthaben auf dem Konto sein muss, damit Dienste genutzt werden können. Gleichzeitig befand sich in den AGB der Hinweis, dass „Roamingverbindungen, Verbindungen zu Premiumdiensten sowie über das Sprach oder Datennetz in Anspruch genommene Mehrwertdienste die für die Abrechnung erforderlichen Daten verzögert“. Nach Aufassung des Verbraucherschutzvereins war dies unzulässig. Die Klage begründete man damit, dass bei einem Prepaid-Tarif automatisch davon ausgegangen werden müsse, dass bereits alle anfallenden Kosten im Voraus beglichen sind und für nicht vorhandenes Guthaben auch nicht die Möglichkeit bestehen dürfe, kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen.

Bisherige Rechtsprechung nichtig

Mit diesem Urteil wurde die bis dato gültige Rechtsprechung für ungültig erklärt. Bislang gingen Kunden davon aus, mit ihrem Prepaid-Guthaben nicht ins Minus abrutschen zu können. Kein Wunder, denn sämtliche Gerichte Deutschlands haben bis zu diesem Urteil stets die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Das neue Urteil schwächt den Verbraucherschutz erheblich.

Dies heißt allerdings nicht, dass Prepaid-Kunden kaum noch Chancen auf Erfolg haben, sofern sie gegen ihren Anbieter klagen. Im vorliegenden Fall waren wichtige Details ausschlaggebend für das Urteil. Zum Beispiel haben Prepaid-Nutzer jederzeit die Möglichkeit, die oben genannten kostenpflichtigen Premium-Dienste sperren zu lassen. Das garantiert einen ausreichenden Schutz davor, Minus-Guthaben auf der Prepaid-Karte zu generieren. Gleichzeitig wies man darauf hin, dass viele Kunden den Begriff „Prepaid“ falsch verstünden. Die meisten seien irrtümlicherweise der Auffassung, „Prepaid“ (zu Deutsch: vorbezahlt) heiße, dass man auf sein Guthaben nur ein beschränktes Kostenrisiko hat. Auch wenn der Begriff diese Erwartungshaltung schafft, entspricht dies nicht der Realität. Die Richter definierten „Prepaid“ lediglich als „Leitbild“. Bei der üblichen Nutzung treffe die Tatsache, dass mit der Aufladung der Prepaid-Karte bereits alle entstehenden Kosten im Vorfeld beglichen seien, zwar zu. Doch man gab im Urteil zu verstehen dass Roaming nicht in den üblichen Rahmen der Mobilfunknutzung falle. Hierbei handle es sich laut BGH um eine „besondere Funktion“. Und wer diese nutze, müsse auch dafür bezahlen – selbst wenn das heißt, eine Rechnung hierüber erst bis zu vier Wochen später zu erhalten. Abschließend gab man noch zu bedenken, dass Mobilfunkanbieter keinerlei Einfluss auf die Verzögerung von Übertragungen, welche bei Premium-Diensten und Roaming keine Seltenheit sind, hätten. Deswegen seien sie auch nicht dazu verpflichtet, eine entsprechende Infrastruktur dafür zur Verfügung zu stellen, geschweige denn, die Kosten hierfür zu übernehmen.

Was heißt das Urteil für Prepaid-Nutzer?

Wer ein Prepaid-Handy nutzt, sollte immer einen genauen Blick auf die AGB seines Anbieters werfen. Dort muss sich ein Hinweis darüber finden lassen, dass die Kosten für Premium-Dienste oder Roaming erst vier Wochen später abgerechnet werden können. Laut BGH muss dieser Hinweis für den Kunden leicht auffindbar und verständlich sein. Darüber hinaus dürfe eine solche Regelung nur dann greifen, wenn es sich um „Roamingverbindungen, Verbindungen zu Premiumdiensten sowie über das Sprach oder Datennetz in Anspruch genommene Mehrwertdienste“ handelt.

In folgenden Fällen kann das BGH-Urteil von 2014 somit nicht als Richtlinie angesehen werden und Kunden müssen keine Angst haben, bei Prepaid ins Minus zu rutschen:

• die oben genannte Klausel befindet sich NICHT in den AGB
• die Klausel ist versteckt in den AGB untergebracht
• der jeweilige Abschnitt ist schwer verständlich verfasst
• ein anderer Dienst außer der in den AGB genannten wird genutzt

Generell ist bei der Handynutzung im Ausland immer Vorsicht geboten. Wer unkalkulierbare Kosten umgehen möchte, lässt sein Handy am besten zuhause, wenn er ins Ausland fährt. Alternativ dazu bietet es sich an, die bei vielen Prepaid-Anbietern erhältlichen EU-Pakete mit Freiminuten, SMS und Datennutzung zu buchen.