WLAN-Störerhaftung – Kanzlerin spricht Machtwort

Die WLAN-Störerhaftung hat sich in der Regierungskoalition zu einem Streitthema entwickelt, doch nach einem Machtwort von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sollen sich die Parteien endlich einigen. Im Rahmen der Reform des Telemediengesetzes soll die Störerhaftung geklärt und das WLAN-Gesetz bis zur Sommerpause verabschiedet sein. Das Gesetz dient dazu WLAN-Hotspotbetreiber von der Störerhaftung zu befreien. Die CDU und CSU fordern, dass Nutzer eine Vorschaltseite bestätigen müssen auf welcher die Vertragsbedingungen stehen und dient der Vorbeugung von Urheberrechtsverletzungen.

Ein Regierungsentwurf fehlt wegen der Uneinigkeit der Regierungsparteien bei dem Thema bisher. In Deutschland sind offene WLAN-Netze derzeit noch eine Seltenheit, doch zahlreiche Städte richten trotz der bestehenden Unsicherheit bezüglich der Störerhaftung dennoch WLAN-Hotspots ein. Die Bandbreite der WLAN-Zugänge beläuft sich in den meisten Fällen auf bis zu 100 Megabit pro Sekunde und Nutzer können täglich nur eine bestimmte Zeit surfen oder Datenvolumen verbrauchen. Je nach Stadt können Verbraucher auch ohne Begrenzungen bei der Zeit oder Datenvolumen mobil drahtlos das Internet nutzen. Aufgebaut werden die drahtlosen Breitbandnetze von den Städten in Zusammenarbeit mit Telekommunikationsunternehmen wie Vodafone, Deutsche Telekom AG oder Unitymedia.

Die WLAN-Hotspots werden an wichtigen Punkten mit hohen Publikumsverkehr wie Marktplätzen, städtischen Parks, Parkplätzen, Parkhäusern, Bushaltestellen, Bahnhöfen oder Einkaufsmeilen eingerichtet. Sie werden mit einem Glasfasernetz verbunden, um eine hohe Bandbreite zu gewährleisten.

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