WLAN-Gesetz soll nachgebessert werden

Im Juli wurde das WLAN-Gesetz von der Bundesregierung verabschiedet und damit die Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Hotspots aufgehoben. Das Bundeswirtschaftsministerium will nun bei dem Gesetz nachbessern. Der neue Gesetzentwurf sieht keine Kostenübernahme von Abmahnungen durch Inhaber unverschlüsselter freier WLAN-Zugänge vor, falls ein Nutzer zum Beispiel illegale Downloads getätigt haben sollte.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) möchte außerdem eine Regelung, nach der Hotspot-Betreiber nicht verpflichtend ihr Funknetzwerk mit einer Verschlüsselung vor Fremdzugriff schützen müssen. Mit ihrer Anpassung reagiert das Ministerium auf das aktuelle EuGH-Urteil, bei dem Tobias McFadden, der Betreiber eines freien WLAN-Netzes zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt wurde, weil ein Gast ein Song unerlaubt heruntergeladen hatte. Nach dem Urteil könne alternativ die Einrichtung eines Passworts verlangt werden, falls eine Rechtsverletzung stattfand.

Die Bundesregierung wird nun über den Gesetzentwurf entscheiden. Alle Hürden für freies WLAN müssen dem netzpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, zufolge abgeschafft werden. Seit der Aufhebung der Störerhaftung befinden sich landesweit freie WLAN-Netze im Aufbau. Vor allem Städte, Dörfer und Kommunen bieten ihren Einwohnern und Touristen verstärkt ein kostenloses Internetangebot. Ein öffentlicher WLAN-Hotspot steigert die Attraktivität des Orts, in dem sich der Zugang befindet, wovon die Bürger, Touristen, Tagesgäste, Gastronomie und der lokale Einzelhandel gleichermaßen profitieren können. Zur Nutzung eines freien WLAN-Hotspots ist ein Smartphone, Tablet oder Notebook mit Funkmodem erforderlich.

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