Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW hat der Kabelnetzbetreiber Unitymedia eingelenkt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Der Konzern hält dennoch an der Automatik-Aktivierung der Kunden-Router für sein geplantes WLAN-Netz fest. Wie ein Firmensprecher gegenüber Golem.de mitteilte, sei aus Sicht von Unitymedia die Freischaltung einer zweiten SSID ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden rechtlich möglich.
Die Vertragsbedingungen sollen angepasst werden anstatt von den Kunden eine Erlaubnis zur Nutzung der Kabelmodems als freie WLAN-Hotspots einzuholen. Ein existierender Vertrag mit Unitymedia werde ohne Zustimmung durch den Kunden unzulässig erweitert. Die Kunden sollen den Verbraucherschützern zufolge selbst entscheiden ob ihr Router für einen WLAN-Hotspot verwendet wird oder nicht. Bei der freien Entscheidung behaart Unitymedia auf seinem Standpunkt und erklärt sich nicht dazu bereit ein Opt-in-System einzuführen, weil eine zu geringe Beteiligung der Kunden am Hotspot-Netz befürchtet wird.
In Bezug auf die Pflichten welcher jeder Unitymedia-Kunde mit einem WLAN-Hotspot erfüllen muss, wurde eine Anpassung vorgenommen. Eine zeitweise Abschaltung des Routers zum Beispiel während eines Urlaubs sei kein Problem, doch eine längere Deaktivierung des Homespots bewirkt, dass der Kunde andere Unitymedia WLAN-Zugangspunkte nicht nutzen kann.
Der rechtliche Ausgang ist unklar, doch die Verbraucherzentrale NRW könnte eine Unterlassungsklage veranlassen, wenn Unitymedia beim strittigen Punkt der Zustimmung kein Änderung durchführen sollte. Das zusätzliche WLAN-Signal sei vom privaten Netzwerk getrennt und der Stromverbrauch des Routers soll durch die zweite SSID nicht höher werden.
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