Starke Bandbreiten-Begrenzung bei Daten-Flats unrechtens

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam dürfen Mobilfunkanbieter bei mobilen Daten-Flatrates nach Verbrauch des freien Datenvolumens die Bandbreite nicht zu stark begrenzen. Das Gerichtsurteil wurde gegen E-Plus erteilt, der eine Base-Flat mit »unbegrenzten Datenvolumen« im Jahr 2013 beworben hatte. Die Bandbreite hatte der Anbieter nach Überschreitung des Freivolumens allerdings zeitweise auf GPRS-Geschwindigkeit heruntergefahren.

Der Umfang des Freivolumens des Tarifs Base All-in belief sich auf 500 Megabyte und nach den AGB würde die Bandbreite von 21,6 Megabit auf 56 Kilobit pro Sekunde reduziert, sobald das freie Datenvolumen verbraucht ist. Gegen E-Plus hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und gewonnen. Die Richter schlossen sich der Einschätzung der Verbraucherschützer an und stuften die Leistungsbeschränkung gegenüber dem Kunden als unangemessen ein. Es sei dem Gerichtsurteil zufolge eine unzulässige Änderung der Hauptleistungspflicht. Die Beschreibung »unbegrenztes Datenvolumen« vermittle dem Kunden den Eindruck, dass es sich bei der Daten-Flat um eine Daten-Flatrate ohne Volumenbegrenzung handelt.

Der Base All-in Datentarif ist nich mehr erhältlich und die in dem Urteil genannten Vertragsklauseln sind in der Zwischenzeit aufgehoben worden. Bei der Auswahl eines mobilen Datentarifs sollte auf eine ausreichende Bandbreite und mindestens 1 Gigabyte Freivolumen geachtet werden. Eine LTE-Datenflat gewährt je nach Anbieter eine Bandbreite von bis zu 100 Megabit pro Sekunde und ist für die meisten Anwendungen wie Videostreaming passend.

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