Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ihre eigenen Breitband-Ziele nach unten korrigiert und zugleich hat für die Breitband-Förderung auf dem Land einen Betrag von 100 Millionen Euro freigegeben, der aus Fördermitteln des Bundes und EU zusammensetzt. Die Fördermittel können von ländlichen Gemeinden und Kommunen ab sofort bei den Bezirksregierungen beantragt werden. Der Fokus der Breitband-Förderung liegt auf einzelnen Gemeinden und zusammengeschlossenen Kommunen.
Nach den Zielvorgaben der Landesregierung NRW sollten bis 2018 bislang alle Haushalte mit einem Breitbandzugang von mindestens 50 Megabit Bandbreite versorgt werden, doch dieses Ziel wurde nun abgeschwächt. Im Jahr 2018 sollen 95 Prozent über einen Internetzugang von 30 Megabit Mindestbandbreite verfügen und bei 85 Prozent sollen es mehr als 50 Megabit sein. Zur Zeit verfügen landesweit rund 75 Prozent über einen Breitbandzugang.
Von der Förderung werden besonders die Gemeinden profitieren, in denen kommerzielle Anbieter wie die Telekom nicht in Breitbandnetze investieren wollen. Ländliche Orte sind für Breitbandnetze unattraktiv, weil sie für die meisten privaten Breitbandanbieter nicht rentabel sind.
Das Gesamtvolumen des Förderprogramms beläuft sich auf 500 Millionen Euro, wovon 400 Millionen Euro in den Aufbau schneller Internetzugänge in Gewerbegebieten fließen sollen. Die Milliardeneinnahmen aus der Mobilfunk-Auktion des Bundes steuerten einen Teil zum Finanzierungsprogramm für Breitband-Internet in NRW bei. Von der rot-grünen Landesregierung selbst werden keine Fördermittel für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt.