Deutsche Telekom AG darf Vectoring-Technik einsetzen

Die Bundesnetzagentur hat dem ehemaligen DSL-Monopolisten Deutsche Telekom AG in Abstimmung mit der EU-Kommission die Genehmigung zum Einsatz der Vectoring-Technik im Umfeld der Hauptverteiler erteilt. Nach Angaben von Jochen Homann, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, wird die Entscheidung dazu beitragen den flächendeckenden Breitbandausbau nach vorne zu forcieren.

Die Bandbreite ist bei Vectoring auf 100 Megabit pro Sekunde begrenzt und die Wettbewerber der Telekom können in den meisten Fällen nicht auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zugreifen. Es bleibt unklar auf wie viele TALs die Konkurrenten der Telekom überhaupt einen Zugriff erhalten werden. Von der Entscheidung der Bundesnetzagentur profitiert in erster Linie die Deutsche Telekom AG und weniger die Wettbewerber.

Der Bonner Konzern muss als Ersatz für die TAL seinen Konkurrenten einen virtuellen TAL-Zugang anbieten, der vergleichbare Eigenschaften wie eine echte entbündelte Teilnehmeranschlussleitung bieten soll. Im Rahmen der Entscheidung wurden Regeln festgelegt nach denen Telekom-Wettbewerber einen finanziellen Ausgleich erhalten sollen, wenn sie wegen des Vectoring-Ausbaus keinen Zugriff mehr eine TAL haben sollten.

Die Vectoring-Technik ist wegen ihrer aktuell noch begrenzten Bandbreite auf maximal 100 Megabit der Glasfasertechnologie deutlich unterlegen. Bundesweit setzen dennoch Dörfer, Städte und Gemeinden auf Vectoring, obwohl der Nachteil der geringen Bandbreite einen erheblichen Minuspunkt darstellt. Die Telekom arbeitet jedoch an „Super-Vectoring“ mit dem Ziel, die Bandbreite auf 225 Megabit pro Sekunde zu verdoppeln.