Bundesregierung schafft Störerhaftung bei WLAN ab

Die schwarz-rote Bundesregierung hat die Störerhaftung mit einer Neuregelung der Gesetzeslage abgeschafft und ebnet damit den Weg für freies WLAN im gesamten Land. Die Neuregelung soll zeitnah vom Bundestag verabschiedet werden und im Herbst gelten.

Die Regierungsparteien konnten sich auf eine Regelung einigen nach der ein freier WLAN-Zugang ohne technische Hürden ermöglicht werden soll. Als technische Schranken gelten etwa eine Vorschaltseite oder Verschlüsselung. Nach der bisherigen Gesetzeslage mussten Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots für das Fehlverhalten von WLAN-Nutzern haften, die den Zugang für illegale Zwecke wie dem Download von Filmen oder Musik verwendeten. Basierend auf der Neuregelung sind alle privaten und nebengewerbliche Hotspotbetreiber von der Störerhaftung ausgeschlossen.

Die Entscheidung der Bundesregierung wurde von der Bitkom, der Piratenpartei und Wirtschaft begrüßt. Die Abschaffung der Störerhaftung bildet nun die Grundlage zum Aufbau von freien WLAN-Netzen in ganz Deutschland. Im Vergleich zu anderen Ländern stehen in Deutschland derzeit wenige öffentliche WLAN-Hotspots zur Verfügung, doch verstärkt werden freie WLAN-Netze von Städten, Dörfern und Gemeinden in Zusammenarbeit mit Telekommunikationsfirmen aufgebaut. Ein Großteil der heute verfügbaren freien WLAN-Hotspots sind mit Glasfasernetzen verbunden und bieten teilweise über 100 Megabit Bandbreite.

Die Nutzer freier WLAN-Netze müssen sich bei den meisten Hotspots vorab kurz registrieren, bevor sie drahtlos surfen können. Je nach Hotspot-Betreiber gelten Einschränkungen, die in einem bestimmten Freivolumen oder Freistunden resultieren, doch bei immer mehr öffentlichen WLAN-Netzen werden diese Limitierungen aufgehoben.

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