Bundesregierung – Neues WLAN-Gesetz in Planung

Die Bundesregierung hat ein neues WLAN-Gesetz mit dem Ziel geplant, die Etablierung offener WLAN-Netze zu fördern. Die Abschaffung der Störerhaftung wurde um eine Befreiung der Gerichtskosten erweitert und soll die Haftungsrisiken für Betreiber freier Funknetze begrenzen, berichtete die „Rheinische Post“ in ihrer Onlineausgabe vom 27. Februar 2017.

Wenn zum Beispiel der Gast eines Hotels oder Cafes ein freies WLAN-Netz nutzt und dabei unerlaubt Filme auf sein Gerät wie ein Tablet oder Notebook lädt, muss der Eigentümer des Hotspots keine Gerichtskosten tragen. Nach der vorgesehenen Neuregelung soll keine einzige staatliche Stelle einen Netzbetreiber dazu zwingen, eine Passwortsperre einzurichten, falls ihr WLAN-Netz bereits schon für illegale Aktionen genutzt worden sein sollte.

Eine Anpassung der Telemediengesetze war der Bundesregierung zufolge erforderlich, da der EuGH (Europäische Gerichtshof) vor kurzen den Beschluss erlassen hatte, dass ein WLAN-Betreiber nicht für Rechtsverstöße dritter Personen haften muss, doch ein Gericht oder nationale Behörde gegen den Betreiber eines Funknetzwerks eine Anordnung verfügen kann, damit einer möglichen Rechtsverletzung vorgebeugt wird.

Bundesweit entstehen immer mehr WLAN-Netze und bieten Nutzern einen kostenlosen Internetzugang. Die Bandbreite kann sich je nach verwendeter Breitbandtechnologie auf bis zu 100 Megabit pro Sekunde belaufen. Je nach WLAN-Betreiber kann beim drahtlosen Onlinezugang eine Begrenzung bezüglich des Datenvolumens oder der Surfzeit bestehen und ein Benutzerlogin mit Benutzername inkl. Passwort erforderlich sein.

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