Das Angebot von M-net erstreckt sich über Festnetz-, Mobil- und Datendienste bis zu eigens betriebenen Glasfasernetzen für Highspeed-Internet in Bayern. Um Verträge bei M-net zu kündigen, helfen kompakte Informationen. Gewerbe- und Privatkunden können einfach und komfortabel aussteigen.

M-net Kündigungsfristen und Laufzeiten – DSL/Festnetz, Mobilfunk, Fernsehen

Die M-net Telekommunikations GmbH bietet Telefon, DSL, TV, und Mobilfunk mit und ohne Mindestvertragsdauer an. Als Regionalanbieter betreibt das Münchner Unternehmen eigene, leistungsstarke Glasfasernetze in ganz Bayern mit Surfgeschwindigkeiten bis zu 1000 Mbits/s. Auch in Erlangen, Augsburg und im hessischen Main-Kinzig-Kreis baut M-net seine Versorgungsgebiete stetig aus. Die selbst entwickelte Glasfaser-Infrastruktur erlaubt eine flexible Preisgestaltung und gewährleistet weitgehende Netzunabhängigkeit. Wer die Dienste von M-net nicht mehr nutzen will, sollte sich genau über Kündigungsfristen und Laufzeiten informieren. Die Mindestvertragslaufzeit für Telefon-, DSL- und Mobilfunkanschlüsse beträgt zwischen 0 und 24 Monaten.

Verträge ohne Mindestlaufzeit können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen beendet werden. Mit 90 Tagen ist die Frist zur Kündigung von Produkten über 24 Monate Mindestvertragsdauer zum Laufzeitende deutlich länger. Werden Zweijahresverträge für DSL, Festnetz oder Live-TV abgeschlossen, verlängert sich die Erstlaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine frist- und formgerechte Beendigung erfolgt. Andere Tarifoptionen und Zusatzpakete lassen sich bei M-net zubuchen und mit einer einheitlichen Kündigungsfrist von sechs Wochen wieder deaktivieren. Für Endgeräte wie die FRITZ!Box können je nach Vertragsstand die gleichen Fristen und Mindestlaufzeiten gelten wie für Basistarife. Geschäftskunden profitieren bei M-net von Business-Vorteilen wie zusätzliche Sprachkanäle und 24/7 Entstördienst innerhalb von acht Stunden.

TVplus bei M-net kündigen

M-net TVplus ermöglicht Film- und Serienerlebnisse auf PC/Tablet, Fernseher und Smartphone. Die Kündigungsfristen sind abhängig vom Tarif des Hauptvertrags, entweder Surf-Vertrag oder Surfen & Telefonie. Bei 24-monatiger Laufzeit muss der Kunde drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigen. Ohne MVLZ beträgt die Frist sechs Wochen. Bei Abschluss von 24-Monats-TV-Verträgen entfällt die Bereitstellungsgebühr. M-net TVplus kann während der Laufzeit eines Hauptvertrags dazu gebucht werden. Kunden haben die Wahl, die Vertragsrestlaufzeit zu übernehmen oder eine neue Mindestlaufzeit von zwei Jahren zu vereinbaren.

M-net Vertragskündigung bei Umzug und Sonderkündigungsrecht

Bei einem Umzug haben M-net Kunden regulär kein Kündigungsrecht. Bestehende DSL- und Telefon-Verträge werden mit allen Optionen am neuen Standort fortgeführt. Die Bearbeitungszeit bei einem Wohnortwechsel nimmt etwa vier Wochen in Anspruch uns sollte daher möglichst frühzeitig angemeldet werden. Ist es aus technischen Gründen oder aufgrund regionaler Gegebenheiten nicht möglich, den vollen Leistungsumfang an der neuen Adresse zu garantieren, kann das Sonderkündigungsrecht greifen. Privat- und Gewerbekunden sollten sich an den M-net Kundenservice wenden, um zu klären, ob ein Sonderkündigungsgrund vorliegt, etwa bei einem Umzug außerhalb des Versorgungsgebiets. Weitere Anlässe für eine vorzeitige Kündigung bei M-net:

  • Nichterfüllung der Vertragsleistungen
  • Nicht bekannte Preiserhöhungen
  • AGB-Änderungen
  • Längere Auslandsaufenthalte oder Auslandsumzug
  • Unberechtigte Anschlusssperrung
  • Fehlerhafte Rechnungen
  • Todesfall

Wie kündige ich richtig bei M-net?

Bei der ordnungsgemäßen Beendigung von TVplus, Telefon-, DSL- oder Mobilfunktarifen ist neben den Kündigungsfristen auch die Kündigungsform ein wichtiges Kriterium. Die sicherste Möglichkeit ist die schriftliche Kündigung mittels Post- oder Faxversand. Per Einschreiben versendet, dient der Rückschein als Nachweis, via Fax übermittelt, bestätigt das Sendeprotokoll die formgerechte Kündigung. So kann der Kunde seine Beweispflicht erfüllen, sollte es zu Streitigkeiten mit M-net kommen. Anwaltlich geprüfte Vorlagen enthalten alle aktuellen Kontaktdaten des Unternehmens und müssen lediglich um die persönlichen Daten ergänzt werden. Portale, die M-net Kündigungsformulare zur Verfügung stellen, versenden das Schreiben direkt an den Anbieter und erbringen anschließend einen Versandnachweis. Wer den Ablauf der Fristen nicht verpassen will, hat außerdem die Möglichkeit, sich eine Kündigungserinnerung per E-Mail zusenden zu lassen.

M-net Festnetz- und Handynummer zum neuen Provider mitnehmen

Bei einem Anbieterwechsel ist es Voraussetzung, dass der M-net DSL- oder Mobilfunkanschluss fristgerecht gekündigt wird, ggf. auch Sondertarife oder Zusatzverträge. Der Portierungsauftrag des neuen Providers muss spätestens sieben Tage vor Vertragsende bei M-net vorliegen. Die Fristen des aufnehmenden Dienstleisters sind bei einem Wechsel ebenfalls zu berücksichtigen. Der Münchner Regionalanbieter hat bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Leistungspflicht einen Zahlungsanspruch. Für die Mitnahme der Telefonnummer stellt M-net eine einmalige Gebühr von 11,60 Euro in Rechnung. Den Antrag zur Rufnummernmitnahme kann nur der aufnehmende Provider stellen, der auch die Kündigungsformalitäten erledigt. Für die Mitnahme der Mobilfunknummer benötigt M-net ebenfalls einen Portierungsauftrag. Zuvor muss der Kunde ein Opt-in-Formular einreichen, das M-net auf Anfrage zusendet.