Es gibt vielfältige Gründe für eine Kündigung bei 1&1: Auslandsumzug, schwächelnde Internetleitung, attraktiveres Angebot. Aber wie einfach, schnell und rechtssicher 1&1 Verträge für Festnetz/DSL, Mobilfunk oder TV kündigen? So funktioniert’s.

Vertragslaufzeiten – 1&1 Festnetz/DSL, Mobilfunk, TV kündigen

Bei 1&1 Telecommunication SE können Kunden Verträge mit und ohne Mindestlaufzeit abschließen. Entsprechend existieren für Festnetz/DSL-Verträge variierende Bedingungen bei einem Kündigungswunsch. Generell sind die Vertragslaufzeiten für diese Produkte auf 24 Monate festgelegt und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn zum Laufzeitende keine Kündigung erfolgt ist. DSL& Festnetzverträge ohne Mindestlaufzeit können unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist jederzeit beendet werden. Wer seinen 1&1 Handyvertrag kündigen will, muss ebenfalls die unterschiedlichen Kündigungsfristen beider Vertragsmodelle beachten. Die All-Net-Flat-Tarife mit Vertrag sind an eine Laufzeit von 24 Monaten gebunden und unterliegen wie DSL & Telefonie einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Der Austritt aus Tarifen ohne Mindestvertragslaufzeit ist jederzeit 14 Tage zum Monatsende möglich. Die Vertragsbindung verlängert sich um einen weiteren Monat, sofern der Kunde nicht kündigt. Zusatzoptionen wie Digital-TV, DSL-Hardware oder Surf-Pakete finden Kunden im 1&1 Control-Center unter Vertragsservice, wo Telefon- und Mobilfunkverträge sowie einzelne Vertragsbestandteile zur Kündigung vorgemerkt werden können. Wird der Hauptvertrag gekündigt, enden automatisch alle gebuchten Zusatzoptionen. Für Geschäftskunden bietet 1&1 übrigens DSL-Neuverträge mit der Tarifoption Business-Flat an, die allzeit abbestellt werden kann.

1&1 Kündigung bei Umzug und Sonderkündigungsrecht

DSL-Verträge mit Telefon-, Internet- und Handyflat, oft mit TV, bedürfen in aller Regel keiner Kündigung bei einem Umzug, da die Mitnahme an den neuen Wohnort möglich ist. Bei einem Anbieterwechsel gewährt 1&1 überdies die Überschreibung an den Nachmieter. Ein Umzugsauftrag sollte mindestens 30 Tage vor dem Termin erteilt werden. Im 1&1 Control-Center lässt sich überprüfen, ob der DSL-Tarif am neuen Standort zur Verfügung steht. Das gewünschte Datum zur Umschaltung ist ebenfalls im Vertragsservice-Center aktivierbar. Für die Neuschaltung bei einem Umzug erhebt 1&1 eine einmalige Bereitstellungsgebühr von aktuell 69,95 Euro. Ein Sonderkündigungsrecht innerhalb der Mindestlaufzeit besteht etwa, wenn der Vertragsinhaber ins Ausland umzieht, verstorben oder minderjährig ist, in einem Pflegeheim betreut werden muss oder keine Möglichkeit zur Einrichtung eines Hausnotrufs gegeben ist.

Kündigungswege bei 1&1

Wer einen DSL-Vertrag, Mobilfunkvertrag oder Zusatzpakete wie Digital-TV beenden will, kann das Kündigungsschreiben per Brief oder Fax auf den Weg bringen. Via E-Mail versandt, gilt eine Vertragskündigung als unwirksam. Zum Nachweis einer fristgerechten Kündigung ist ein Einschreiben mit Rückschein empfehlenswert. Schneller geht’s im 1&1 Control-Center über Vertragsservice. Nach dem Einloggen mit Kundennummer und Passwort werden verschiedene Kündigungsoptionen gelistet. Im Online-Center lassen sich DSL-Komplettverträge, Flatrates für Telefonie, Mobilfunk-Tarife und Zubuch-Artikel wie TV-Entertainment oder Highspeed-Upgrades durch Anklicken in den Kündigungsstatus setzen. Sowohl das Ende der Vertragslaufzeiten als auch die fristgerechten Kündigungstermin werden angezeigt. Nach Ablauf von 14 Tagen muss das Vertragsende telefonisch bestätigt werden. Im 1&1 Hilfecenter finden Kunden eine praktische Kündigungsanleitung.

DSL und Telefonanschluss

1&1 Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur

bei Sonderkündigung

1&1 Internet SE
„Sonderkündigung“
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur

kuendigung@1und1.de

Per Fax: 0721 960 80 02 (kostenfrei aus dem Netz von 1&1, Festnetz- und Mobilfunkpreise anderer Anbieter ggf. abweichend)

Festnetz und Mobilfunk – 1&1 Rufnummernmitnahme

Ist die Mitnahme der 1&1 Festnetznummer bzw. die Weiterführung des DSL-Anschlusses geplant, muss der künftige Anbieter rechtzeitig vor Vertragsende mit der Portierung beauftragt werden. Dieser reicht das Formular beim bisherigen Dienstanbieter ein und erledigt die Kündigung. Der neue Anbieter und der Kunde erhalten von 1&1 eine Bestätigung zur Rufnummer/DSL-Übernahme. Für den Rufnummernwechsel verlangt 1&1 eine Portierungsgebühr. Bei Vertragsbeendung ist auch die Mitnahme der Mobilfunknummer zu einem anderen Anbieter möglich. Informationen zum Kündigungstermin sind in der Kategorie „Rufnummernmitnahme“ hinterlegt. Soll die Handynummer vor Vertragsende sofort portiert werden, ist es notwendig, die 1&1 Option Multi-Card zu kündigen und eine Portierungserklärung zu erteilen. Die einmalige Wechselgebühr für die Mobilfunknummer-Mitnahme beträgt derzeit 29,90 Euro.