Deutsche Telekom übernimmt Störerhaftung bei WLAN-Hotspots

Die Deutsche Telekom AG bietet mit dem »HotSpot Plug´n Play-Paket« ein Hotspot-Paket für WLAN-Hotspotbetreiber an und übernimmt die Störerhaftung. Nach Konzernangaben können Inhaber von Geschäften ihren Kunden damit einen kostenlosen und sicheren Internetzugang ohne Haftungsrisiko anbieten.

Der Geschäftsinhaber muss als Voraussetzung zur Nutzung des Hotspot-Pakets einen Breitbandzugang mit mindestens 16 Megabit Bandbreite von der Deutsche Telekom AG und einen passenden Router besitzen. Einen Konfiguration muss der Kunde nicht vornehmen, weil nur der Anschluss eines Netzwerkkabels und Stromkabels erforder-lich sei. Die Datenströme zwischen dem Hotspot-Nutzer und dem Anschluss laufen getrennt voneinander. Es besteht nach Angaben des Bonner Konzerns kein Risiko durch die Nutzung fremder Personen.
Die Nutzer des WLAN-Hotspots erhalten per Browser die Internetseite der Telekom angezeigt und loggen sich dort ein. Zur Zeit ist unklar ob die Hotspot-Nutzung einen Login voraussetzt oder der drahtlose Internetzugang kostenlos genutzt werden kann.

Die monatliche Grundgebühr für Hotspot Plug´n Play beläuft sich auf 19,95 Euro und einmalig werden 149 Euro für die Hardware berechnet. Die Hardware kommt der Telekom zufolge vom US-Hersteller Cisco Systems. Im Rahmen dieser Gebühr übernimmt der Konzern alle Risiken für den Betrieb eines WLAN-Hotspots. Die Mindestvertragslaufzeit des Hotspots-Paket liegt bei 24 Monaten. Zum Betrieb eines WLAN-Hotspots sei der Telekom zufolge eine Bandbreite von 50 Megabit pro Sekunde optimal. Je höher die Bandbreite desto mehr Anwender können den WLAN-Hotspot nutzen.